Seit dem 01.01.2024 wurde das eRezept für alle Arztpraxen verpflichtend eingeführt. Es ist wichtig, dass Sie zu jeden Arzttermin die eGK (elektronische Gesundheitskarte/Versichertenkarte) Ihres Kindes mitbringen.
Die Medikamente, die per eRezept verordnet wurden, können Sie direkt unter Vorlage der entsprechenden Versichertenkarte in der Apotheke abholen.
Ohne Vorlage einer gültigen Versichertenkarte ist die Ausstellung eines eRezeptes nicht möglich.